Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Firma

Live art Licht- und Tonsysteme Gert Schweizer eK Einsiedelweg 18 74821 Mosbach

(nachstehend „Live art“ genannt) mit ihrem Vertragspartner (nachstehend „Auftraggeber“ genannt), gleichgültig, ob diese die Miete von Anlagen, die Festinstallation von Anlagen oder sonstige Dienstleistungen zum Gegenstand hat.

2. Schriftform

Vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Textform. Die Textform kann nur in Textform abbedungen werden.

3. Haftung

Live art haftet nur für Schäden, die in Folge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Live art oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Jede Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

4. Angebote und Preise

Die Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, in € (Euro) ab Lager Zwingenburgstraße 24, 74821 Mosbach. Die Preise gelten, soweit nichts anderes aufgeführt ist, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Versandkosten. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Für den Eintritt des Verzugs gilt das Zahlungsziel in der Rechnung. Eine gesonderte Mahnung ist entbehrlich. Im Fall des Verzugs sind Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu bezahlen. Live art ist berechtigt Lieferungen, Vermietungen oder Dienstleistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Live art ist berechtigt Zwischenabrechnungen vorzunehmen und entsprechend angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

6. Annahmeverzug, Stornierung

Im Falle der Stornierung oder des Annahmeverzugs eines Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vergütung gemäß nachfolgender Staffel als Schadensersatz an die Firma Live art zu zahlen:

a. Stornierung vom 29. bis 20 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn:
20% der Gesamtsumme einschl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

b. Stornierung vom 10. bis 19 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn:
50% der Gesamtsumme einschl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

c. Stornierung vom 3. bis 9 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn:
80% der Gesamtsumme einschl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

d. Stornierung weniger als 3 Tage vor Auftragsbeginn oder vertraglichem Mietbeginn:
100% der Gesamtsumme einschl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass nur ein geringer oder gar kein Schaden entstanden ist.

7. Instandhaltung/Wartung

Soweit der Auftraggeber Geräte von Live Art gemietet hat, sind diese sorgsam und pfleglich zu behandeln. Während der Mietdauer ist der Auftraggeber für die regelmäßige Instandhaltung und Wartung der Mietsache auf eigene Kosten verpflichtet.

8. Mängel der vermieteten Sache

Mängel an den gemieteten Gegenständen sind Live art unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemietete Gegenstände bei Empfang auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang bzw. nach Inbetriebnahme schriftlich zu rügen. Erfolgt eine Rüge nicht unverzüglicht, oder unterlässt der Auftraggeber die Untersuchung. so gilt der Zustand der überlassenen Mietsache als mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Sollte sich ein Mangel später zeigen, muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden. Mängel an der Mietsache berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt bzw. zur Kündigung, es sei denn, Live art verweigert die Nachbesserung. Der Auftraggeber hat hierzu Live art eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel zu setzen. Sollte der Mangel der Mietsache aufgrund fehlerhafter Bedienung, insbesondere unzureichende Stromversorgung/Stromausfall/Stromunterbrechung entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Rechte aus mangelhafter Lieferung/Leistung zu verlangen. Für diesen Fall behält Live art seinen vollen Vergütungsanspruch. Soweit Live art Nachbesserung schuldet, ist Live art berechtigt, wahlweise Neulieferung bzw. Reparatur oder Instandsetzung vorzunehmen. Die Beweislast für eine fehlerfreie Bedienung der gemieteten Anlage obliegt dem Auftraggeber.

9. Verwendung der Geräte

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Verwendung der Geräte, soweit sie auf Mietvertrag beruhen, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz Mietgegenstände etwa öffentlich rechtlichen Genehmigungen oder privat rechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern der Aufbau durch Live art erfolgt, hat der Auftraggeber auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen vor Beginn der Arbeiten nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit übernimmt Live art keine Gewähr.

10. Sonstige Pflichten des Auftraggebers

Die von Live art angemieteten Anlage dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, angeschlossen, bedient und abgebaut werden. Soweit die Mietgegenstände nicht von Live art aufgestellt, angeschlossen oder angemietet, hat der Auftraggeber für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften, der Versammlungsstättenverordnung und den Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektronikingenieure (VDE) zu sorgen.

11. Untervermietung, Vertragsstrafe

Untervermietung und sonstige Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro zu bezahlen.

12. Mietdauer, Rückgabe

Soweit der Auftraggeber die Anlage über die vereinbarte Mietzeit hinaus nutzt, ist er verpflichtet, für jeden zusätzlichen Tag Nutzungsentschädigung in Höhe des aus dem für die Mietzeit ermittelten täglichen Mietbetrags zu bezahlen. Die von Live art gemieteten Anlagen sind vollständig, geordnet und in sauberen sowie einwandfreien Zustand spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Erfüllungsort ist der Sitz von Live art. Gefahrübergang auf Live art tritt in dem Moment ein, in dem die gemieteten Anlagen auf dem Betriebsgelände von Live art abgeladen sind. Live art behält sich das Recht vor, die zurückgelieferten Gegenstände innerhalb einer Frist von 3 Tagen auf Vollständigkeit und Beschädigung hin zu überprüfen.

13. Beschädigung, Verlust, Verunreinigung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gemietete Anlage auf eigene Kosten während der Mietzeit auf sämtliche versicherbaren Risiken zu versichern und während der Mietzeit auftretende Schäden sofort anzuzeigen. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Verluste o. ä. bis zur Höhe des Neuwerts der Mietsache auch dann, wenn die Beschädigung nicht durch ihn, sondern durch Dritte, insbesondere Besucher etwaiger Veranstaltung verursacht worden sind. Beschädigungen stehen gleich übermäßiger Verunreinigungen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass weder ihn, noch dem Dritten ein Verschulden trifft. Der Auftraggeber haftet während der Dauer der Überlassung der Mietsache auch für Verlust der Sache ohne eigenes Verschulden durch höhere Gewalt, Brand, Wasser o. ä. Dieses Risiko ist ggf. von ihm zu versichern. Auf Verlangen hat der Auftraggeber eine ausreichende Versicherung nachzuweisen.

14. Bild- und Tonaufnahmen sowie Nennung veranstaltungsbezogener Informationen zu Referenz- und Werbezwecken

Live art ist berechtigt, im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen sowie bei temporären Vermietungen von technischem Equipment Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der technischen Umsetzung (z. B. Bühnenbau, Lichtdesign, Tontechnik, Projektionen, Equipment-Setups) anzufertigen – dies schließt ausdrücklich auch Aufnahmen während des laufenden Veranstaltungsbetriebs ein. Diese Aufnahmen dürfen von Live art unentgeltlich und ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers für eigene Referenz- und Werbezwecke verwendet werden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der Unternehmenswebsite, in Präsentationen, in sozialen Medien sowie in sonstigen Marketing- und Kommunikationsmitteln.

Darüber hinaus ist Live art berechtigt, im Rahmen der genannten Referenz- und Werbezwecke auch veranstaltungsbezogene Informationen wie den Namen der Veranstaltung, den Veranstaltungsort, das Veranstaltungsdatum sowie Art und Umfang der erbrachten Leistungen zu benennen und zu veröffentlichen.

Der Auftraggeber kann der Anfertigung und/oder Verwendung solcher Aufnahmen sowie der Nennung veranstaltungsbezogener Informationen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform und muss Live art spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung bzw. bis zur Übergabe des Mietobjekts mitgeteilt werden. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gilt die Zustimmung als erteilt.

Personenbezogene Aufnahmen erfolgen unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und werden nur veröffentlicht, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.

Kauf von Waren

15. Eigentumsvorbehalt

Soweit der Auftraggeber von Live art Geräte/Anlagen kauft, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Live art. Eine vorherige Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung ist nur mit der Einwilligung von Live art zulässig. Der Auftraggeber tritt hiermit schon jetzt seine Ansprüche aus einer Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung an Live art ab. Er verpflichtet sich, Name, Anschrift und Konditionen der Weiterveräußerung unaufgefordert Live art mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Auftraggeber hat jede Pfändung der gelieferten Gegenstände oder sonstigen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Live art unverzüglich mitzuteilen.

16. Schlussbestimmung

Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Sollte eine bestimmte Vertragsklausel einschließlich der allg. Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, ist hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise Regelungen zu treffen, die den unwirksamen Regelungen am nächsten kommt.

17. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort

Auf sämtliche Verträge mit Live art ist deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, anwendbar. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Mosbach. Erfüllungsort der Geschäftssitz von Live art.